07.07.2016, Kreiszeitung: Frackinggesetz „nicht mehr als erster Schritt“
Klicken Sie auf DIE LUPE um zu dem Artikel zu gelangen.
|
||||||
|
Immer häufiger kommt es in Nähe von Erdgas-Förderquellen zu Erdbeben. Sie sind nicht unbedingt gewaltig, hinterlassen jedoch an Häuserwänden und auf Fliesen ihre Spuren. Der Kreistag Verden fordert nun in einer Resolution, die Erdgasförderung zu drosseln. Ähnlich ist die Position der zahlreichen Bürgerinitiativen, beispielsweise im Landkreis Verden. Der Energieversorger DEA will dies nicht kommentieren, hat aber zunehmend Probleme Förderflächen zu pachten. Ein Beitrag von Holger Baars…
Liebe BI-Mitglieder und Mitstreiter, am kommenden Dienstag findet in der ASIEN-PERLE in WALLE unser nächstes BI-Treffen statt… Wo?ASIEN-PERLE Verden-Walle Wann?Am 17.05. um 19:30 Uhr Themen werden unter anderem sein:– Rückblick der vergangenen Wochen Die Informationen des folgenden Beitrags „Schadensregulierung durch DEA – Eilig, möglichst geräuschlos und unfair?“ wurden von unserer Nachbar-BI „Flecken Langwedel gegen Gasbohren“ bereitgestellt. Derzeit bemüht sich die Deutsche Erdöl AG (DEA), Schäden aus dem Erdbeben vom 22. April möglichst zügig zu regeln und hat bereits erste Regulierungsangebote gemacht. Mitarbeiter der DEA haben den Geschädigten dabei eine so genannte Abfindungserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Und die hat es bei näherer Betrachtung in sich. Wörtlich heißt es in der Abfindungserklärung: „Gegen Zahlung von EUR …. Durch die DEA Deutsche Erdöl AG … erkläre(n) ich mich/wir uns auch für eventuelle Rechtsnachfolger hinsichtlich aller Ansprüche aus Anlass ‚Erdstoß vom 22.04.2016‘ (handschriftlich eingefügt) gegen die obige Firma und die von ihr Beauftragen für abgefunden.“ Hierbei handelt es sich, wie Rechtsanwalt Gero Landzettel, Sprecher Bürgerinitiative „Langwedel gegen Gasbohren“ ausführt, rechtlich eindeutig um eine umfassende und abschließende Abfindungserklärung. Diese schließt die Geltendmachung und Regulierung weiterer Ansprüche aus, beziehungsweise sie stellt sie in das Belieben der DEA. Die DEA spricht von einem Missverständnis. DEA-Betriebsleiter Mike Schreiter teilte via Pressemitteilung anlässlich der Bürgergespräche in Walle mit: „Auch wenn ein Schaden bereits einvernehmlich geregelt wurde, können Betroffene weitere Schäden melden und DEA wird den Regulierungsprozess erneut in Gang setzen.“ Gero Landzettel wies daraufhin die DEA schriftlich darauf hin, dass ein eindeutiger Widerspruch zwischen dieser Erklärung und dem Wortlaut der Abfindungserklärung bestehe. Die Reaktion der DEA: Eine solche Folge sei „weder intendiert noch kommuniziert worden und die von Rechtsanwalt Landzettel vertretene Auffassung eine Fehlauslegung“. Gleichzeitig teilte die DEA mit, sie habe „die Vereinbarung überarbeitet, so dass kein Raum mehr für Fehlauslegungen gegeben ist“. Den Wortlaut der geänderten Vereinbarung gab die DEA jedoch nicht bekannt. Dazu Gero Landzettel: „Von einer Fehlauslegung kann keine Rede sein. Bis der geänderte Wortlaut vorliegt, müssen wir davon ausgehen, dass Geschädigte im Zweifel auf Schäden sitzenbleiben, denn entscheidend ist allein die schriftliche Vereinbarung“. Deshalb raten die Bürgerinitiativen nach wie vor dazu, Ruhe zu bewahren und ein Regulierungsangebot durch die DEA genau zu prüfen. Hierbei ist auch keine besondere Eile geboten. „Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Niemand ist gezwungen, unter vermeintlichem Zeitdruck vorschnelle Entscheidungen zu treffen“, so Rechtsanwalt Gero Landzettel. Liebe Mitstreiter und Hausbesitzer mit Erdbebenschäden vom 22.04.2016, Hier die angekündigte Zusammenfassung der Infoveranstaltung der Bürgerinitiativen (Gasthaus Klenke) vom 09.05.2016 in Stichworten… Rechte und Pflichten – Wie melde ich meinen Schaden an?
Wer haftet? Wie schnell muss ich handeln? Die Praxis sieht wie folgt aus: 1. Schadensaufnahme– Fotos von den Schäden anfertigen, ggfs. mit einer aktuellen Tageszeitung auf jedem Bild Ein Gutachten erstellen zu lassen, kann teuer werden. Bekannte Sachverständige für Bergschäden sind: Wo sind die Schäden? Charakteristische Schäden eines Erdbebens sind… Gut ist es, wenn man sagen und ggf. nachweisen kann, dass vorher kein Schaden vorlag. Als Beispiel könnte dies sein, falls man sich gerade vorher das Haus mit Freunden, Bekannten o.a. angesehen und sich darüber unterhalten hat. 2. Schadensmeldung– Schaden direkt bei der DEA melden ACHTUNG: Die Mehrwertsteuer muss für jede Position enthalten sein !! 3. Schadensmeldung abschicken– Einen Kostenvoranschlag einreichen 4. Die DEA erkennt den Schaden an– Wieviel zahlt die DEA? Achtung! 5. DEA mindert den Zahlungsbetrag oder lehnt abz.B. statt 5000 Euro nur 1000 Euro DEA will nicht zahlen Das Schlichtungsverfahren: Eingesparte Prozesskosten wären: Bei einem Gerichtsverfahren käme es z.B. zu diesen Kosten: Nicht enthalten sind: Deshalb ist ein möglicher Weg die gütliche Einigung = Schlichtung >>> Eine Schlichtung verhindert nicht den Gerichtsweg Weitere Antworten auf Fragen gerne auf unserem BI-Gesamt-Treffen am Dienstag, 17.05.2016 um 19:30 Uhr in der „ASIEN PERLE“. Liebe Grüße, |
||||||
|
Copyright © 2026 WALLE gegen GasBohren - All Rights Reserved Powered by WordPress & Atahualpa |
||||||