DEA ändert Abfindungsvereinbarung für Erdbebenschäden

Die Bürgerinitiativen hatten mehrfach Kritik an der formulierten Abfindungserklärung der DEA vorgebracht, welche den Geschädigten zur Unterschrift vorgelegt wurde, wenn diese ein Regulierungsangebot akzeptieren.

Gestern Abend erreichte uns die erfreuliche Nachricht, dass Gero Landzettel, Rechtsanwalt und Sprecher der Bürgerinitiative “Langwedel gegen Gasbohren” erwirkt hat, dass der Text der Abfindungserklärung seitens der DEA wie folgt zu Gunsten der Geschädigten geändert wurde…

Hier der Text der BISHERIGEN Abfindungserklärung:

„Gegen Zahlung von EUR …. Durch die DEA Deutsche Erdöl AG … erkläre(n) ich mich/wir uns auch für eventuelle Rechtsnachfolger hinsichtlich aller Ansprüche aus Anlass ‘Erdstoß vom 22.04.2016’ (handschriftlich eingefügt) gegen die obige Firma und die von ihr Beauftragen für abgefunden“.

Hier der Text der der NEUEN (geänderten) Abfindungserklärung:

“erkläre(n) ich mich/wir uns hinsichtlich aller Ansprüche aus Anlass….(Erdstoß vom 22.04.2016)….gegen die obige Firma und die von ihr Beauftragten für abgefunden, wenn und (nur) soweit dies vorstehend benannte Schäden betrifft. Ein Ausschluss der Regulierung weiterer, neu entdeckter Schäden ist mit dieser Vereinbarung nicht verbunden. Gleiches gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die bezeichneten Schäden umfassender als vorstehend beschrieben sind.”

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Geschädigte sollten darauf achten, dass ihnen genau dieser Wortlaut zur Unterschrift vorgelegt wird. Denn mit dieser Formulierung ist jetzt tatsächlich sichergestellt, dass Betroffene auch nach erfolgter Schadensregulierung weitere Schäden melden können und diese unter den genannten Bedingungen doch noch reguliert werden. Wichtig bleibt allerdings, dass von der Regulierung erfasste Schäden in der Vereinbarung möglichst genau benannt werden. So lassen sich zum Beispiel spätere Streitigkeiten, was Gegenstand der Vereinbarung ist, deutlich reduzieren.

Die BI  WALLE gegen GasBohren  begrüßt die erfolgreiche Durchsetzung dieser Änderung sehr und steht Geschädigten bei Fragen rund um die Schadensabwicklung weiterhin zur Seite. Betroffene können sicher sein, dass wir den Regulierungsprozess in Zusammenarbeit mit unseren Nachbar-BI’s auch weiterhin aufmerksam verfolgen.

Viele Grüße,
Markus