Es geht wieder los – Neue Bohrung nach Erdgas in Scharnhorst ?

Nicht unerwartet traf es die Mitglieder der BI Walle gegen GasBohren als sie in der letzten Woche von einem Landwirt aus Scharnhorst darüber informiert wurden, dass die DEA plant auf einem seiner Grundstücke eine weitere Bohrung nieder zu bringen.
Schon seit ihren Aktivitäten im letzten Jahr war die BI davon ausgegangen, dass es seitens der DEA weitere Bemühungen geben würde, Grundstücke für neue Bohrungen pachten zu können.

Bereits 2015 hatte die DEA in direkter Nachbarschaft zu der bestehenden Förderstelle Völkersen Z4 und der bislang stillgelegten Verpressstelle Völkersen H1 ein Grundstück innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes gekauft. Laut dem derzeitigen Stand der Informationen der BI ist dieses aber bislang nicht für eine Bohrung vorgesehen gewesen.
Der betroffene Landwirt hat die an das o.g. Grundstück angrenzende Ackerfläche gerade erworben. Er musste mit dem Kauf einen bereits bestehenden Pachtvertrag übernehmen, hat diesen aber bereits gekündigt. Allerdings befürchtet die BI nunmehr, dass die Kündigung zwar wirksam wird, aber die DEA über eine Grundabtretung, auch als Zwangspacht bezeichnet, gem. §§ 77 ff. BbergG den Zugang zu dem Grundstück erzwingen kann. Die Planungen der DEA sollen des Weiteren darauf ausgerichtet sein, bereits in diesem Sommer mit den Bohrungen beginnen zu können.
Eine neue Bohrung würde zu einer weiteren Gefährdung der Trinkwasserförderung führen, die Gefahren einer Belastung der Umgebung nochmals erhöhen und das Risiko weiterer Erdbeben vermehren. Am Wasserwerk Panzenberg wird Trinkwasser für die gesamte Region in einer Größenordnung von 9.000.000 m³/Jahr gefördert u.a. auch für die Bewohner der Stadt Bremen.

Die BI fordert die politisch Verantwortlichen in den Ortschaften, der Stadt, dem Landkreis und dem Land Niedersachsen, sowie der Stadt Bremen auf sich klar gegen eine weitere Bohrstelle in Scharnhorst und anderswo zu positionieren und gemeinsam mit den Betroffenen alle möglichen Mittel auszuschöpfen diese zu verhindern. Dazu gehört u.a. auch die Genehmigung für die Niederbringung einer Bohrung seitens der LBEG ab zu wenden. Dem Schutz von Natur und Umwelt, dem Trinkwasser und der betroffenen Bevölkerung ist absoluter Vorrang einzuräumen.
Es ist eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, sowie eine frühzeitige Offenlegung des Rahmenbetriebsplans einzufordern, aus dem u.a. ersichtlich wird, mit welchen Methoden eine Bohrung voran getrieben wird, welche Schadstoffe anfallen und wie anfallende Reststoffe beseitigt werden sollen.
Darüber hinaus sind Maßnahmen einzuleiten, die für jetzt und in Zukunft eine umfassende und unabhängige Kontrolle der Energieunternehmen und ihrer Aktivitäten möglich machen:

  • Ein ständiges Monitoring auf der Basis eines schnellst möglich zu erfassenden Ist-Standes in den Bereichen Boden, Wasser und Luft durch unabhängige
    Gutachter
  • Die Errichtung von entsprechenden Messstellen für die Erfassung aktueller Daten
  • Die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zu einer umfassenden Entschädigung betroffener Bürger ebenso wie
  • Ein Erstellen von gesetzlichen Regelungen für Folgeschäden der Erdgasförderung auch nach Ende einer Gasförderung in unserer Region

Gemeinsam mit Scharnhorster Bürgern wird die BI Walle gegen GasBohren in den nächsten Wochen zu einem Infoabend einladen, auf dem die Bevölkerung sich über den Stand der Entwicklungen sowie die Auswirkungen der Erdgasförderung in unserer Region informieren und über ihr Vorgehen austauschen kann.

Hier noch zwei aktuelle Presse-Beiträge zum Thema:

WESER KURIER: Schwermetalle auf Erdgasförderplätze – Der Boden vergisst nicht

NDR: Die Tricks der Öl- und Gaskonzerne

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Martin-P. Busch