Montag, 09.05.2016 Infoveranstaltung zum Erdbeben vom 22.04.2016 ~ Thema: Was ist im Schadensfall zu tun?

Liebe Mitglieder und Interessierte der Bürgerinitiative WALLE gegen GasBohren ,

Aufgrund der zahlreichen Schadensmeldungen und aufgrund der dadurch entstandenen Unsicherheit, wie Betroffene mit den Schäden an ihren Häusern nun umgehen sollen, findet in der zweiten Mai-Woche eine Infoveranstaltung statt. Hierzu werden Rechtsanwalt Gero Landzettel von der Bürgerinitiative Flecken Langwedel gegen Gasbohren und der ehemalige Zivilrichter Gerd Landzettel von der Bürgerinitiative “No Fracking” Völkersen zunächst einen Überblick über die geltende Rechtslage bei Erdbebenschäden aus der Erdgasförderung geben. Weiterhin werden die möglichen Verfahrensabläufe für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erläutert und es soll praktische Hilfestellung zum Beispiel für die Formulierung eines entsprechenden Anspruchsschreibens an die DEA gegeben werden.

Alle vom Erdbeben betroffenen Geschädigten sind herzlich zu diesem Treffen eingeladen !

Datum:
Montag, 9. Mai 2016:Beginn: 19.30 Uhr

Thema:
Infoveranstaltung »Erdbeben vom 22.04.2016: Was ist im Schadensfall zu tun?«

Ort:
Klenkes Gasthaus
Herrenkamp 2
27299 Langwedel

Kosten:
Der Eintritt ist kostenlos

Wir hoffen und bitten um zahlreiche Teilnahme.
Eure Bürgerinitiative  WALLE gegen GasBohren

 

Update 26.04.2016 – 23:49 Uhr

Nach zusammengetragenen Informationen ist folgendes Vorgehen nach dem Feststellen von Schäden an Häusern zeitnah sinnvoll:

1.) Schadensmeldung bei der DEA machen und ggfs. auch schon ein Beispielbild mit einreichen
Telefonnumern/E-Mail-Adresse:
04232-933-216 (24 Stunden besetzt)
…oder…
04232-933-111 (DEA Betriebsleiter, Herr Mike Schreiter, 8:00 bis 17:00 Uhr)
…oder…
E-Mail an: info@dea-group.com

2.) Mit einem regulären Antrag und ggfs. einem entsprechenden Anspruchsschreiben an die DEA noch warten bis zur Infoveranstaltung am Montag, 09.05. in Klenkes Gasthaus (Langwedel), da dort wertvolle Informationen dazu fließen werden