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  • Wir danken auch Rolf Voige für die Banner und Werbetafeln


  • Wir danken auch Firma Buschmann für das Sponsoring der Webseite


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    Wer spenden möchte, darf sich gerne persönlich an uns wenden, oder schreibt eine E-Mail an: spende@walle-gegen-gasbohren.de

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Medien-Tipp Nr.23 vom 10.08.2016

10.08.2016, Achimer Kurier:  Landkreis Verden: Widerstand gegen Erdgasförderung – Kampfansage Richtung Berlin

Medien-Tipp 2016 Nr. 23 ~ Achimer Kurier 10.08.2016

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Medien-Tipp Nr.22 vom 07.07.2016

07.07.2016, Kreiszeitung:  Frackinggesetz „nicht mehr als erster Schritt“

Medien-Tipp 2016 Nr. 22 ~ Kreiszeitung 07.07.2016

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Medien-Tipp Nr.21 vom 23.06.2016

23.06.2016, Kreiszeitung:  Hemsbünde bekommt keinen Cent für Prüfung – Proben an Bohrlöchern: Samtgemeinde sieht keine Zuständigkeit

Medien-Tipp 2016 Nr. 21 ~ Kreiszeitung 23.06.2016

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Medien-Tipp Nr.20 vom 22.06.2016

22.06.2016, Kreiszeitung:  Die Region hat verloren – Kommentar zum Fracking-Gesetz

Medien-Tipp 2016 Nr. 20 ~ Kreiszeitung 22.06.2016

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Radio Bremen TV … buten un binnen – Erdbebengefahr wächst

Immer häufiger kommt es in Nähe von Erdgas-Förderquellen zu Erdbeben. Sie sind nicht unbedingt gewaltig, hinterlassen jedoch an Häuserwänden und auf Fliesen ihre Spuren. Der Kreistag Verden fordert nun in einer Resolution, die Erdgasförderung zu drosseln. Ähnlich ist die Position der zahlreichen Bürgerinitiativen, beispielsweise im Landkreis Verden. Der Energieversorger DEA will dies nicht kommentieren, hat aber zunehmend Probleme Förderflächen zu pachten. Ein Beitrag von Holger Baars…

Medien-Tipp Nr.19 vom 17.06.2016

17.06.2016, Kreiszeitung:  Einstimmiges Votum für Resolution – Kreistag spricht über

Erdgasförderung – Signalwirkung in Berlin und Hannover

Medien-Tipp 

2016 Nr. 19 ~ Kreiszeitung 17.06.2016

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Medien-Tipp Nr.18 vom 24.05.2016

24.05.2016, Kreiszeitung:  DEA legt Bohranlage still – Ablenkungsbohrung Z8a

fertig

Medien-Tipp 

2016 Nr. 18 ~ Kreiszeitung 24.05.2016

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DEA ändert Abfindungsvereinbarung für Erdbebenschäden

Die Bürgerinitiativen hatten mehrfach Kritik an der formulierten Abfindungserklärung der DEA vorgebracht, welche den Geschädigten zur Unterschrift vorgelegt wurde, wenn diese ein Regulierungsangebot akzeptieren.

Gestern Abend erreichte uns die erfreuliche Nachricht, dass Gero Landzettel, Rechtsanwalt und Sprecher der Bürgerinitiative „Langwedel gegen Gasbohren“ erwirkt hat, dass der Text der Abfindungserklärung seitens der DEA wie folgt zu Gunsten der Geschädigten geändert wurde…

Hier der Text der BISHERIGEN Abfindungserklärung:

„Gegen Zahlung von EUR …. Durch die DEA Deutsche Erdöl AG … erkläre(n) ich mich/wir uns auch für eventuelle Rechtsnachfolger hinsichtlich aller Ansprüche aus Anlass ‚Erdstoß vom 22.04.2016‘ (handschriftlich eingefügt) gegen die obige Firma und die von ihr Beauftragen für abgefunden“.

Hier der Text der der NEUEN (geänderten) Abfindungserklärung:

„erkläre(n) ich mich/wir uns hinsichtlich aller Ansprüche aus Anlass….(Erdstoß vom 22.04.2016)….gegen die obige Firma und die von ihr Beauftragten für abgefunden, wenn und (nur) soweit dies vorstehend benannte Schäden betrifft. Ein Ausschluss der Regulierung weiterer, neu entdeckter Schäden ist mit dieser Vereinbarung nicht verbunden. Gleiches gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die bezeichneten Schäden umfassender als vorstehend beschrieben sind.“

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Geschädigte sollten darauf achten, dass ihnen genau dieser Wortlaut zur Unterschrift vorgelegt wird. Denn mit dieser Formulierung ist jetzt tatsächlich sichergestellt, dass Betroffene auch nach erfolgter Schadensregulierung weitere Schäden melden können und diese unter den genannten Bedingungen doch noch reguliert werden. Wichtig bleibt allerdings, dass von der Regulierung erfasste Schäden in der Vereinbarung möglichst genau benannt werden. So lassen sich zum Beispiel spätere Streitigkeiten, was Gegenstand der Vereinbarung ist, deutlich reduzieren.

Die BI  WALLE gegen GasBohren  begrüßt die erfolgreiche Durchsetzung dieser Änderung sehr und steht Geschädigten bei Fragen rund um die Schadensabwicklung weiterhin zur Seite. Betroffene können sicher sein, dass wir den Regulierungsprozess in Zusammenarbeit mit unseren Nachbar-BI’s auch weiterhin aufmerksam verfolgen.

Viele Grüße,
Markus

BI-Treffen am 17.05.2016

Liebe BI-Mitglieder und Mitstreiter,

am kommenden Dienstag findet in der ASIEN-PERLE in WALLE unser nächstes BI-Treffen statt…

asienperle

Wo?

ASIEN-PERLE Verden-Walle
Waller Heerstraße 58
27283 Verden

Wann?

Am 17.05. um 19:30 Uhr

Themen werden unter anderem sein:

– Rückblick der vergangenen Wochen
– Infos zu verschiedenen Themen, wie z.B. dem Erdbeben vom 22.04.
– Planung 2016
– Verschiedenes

Schadensregulierung durch DEA – Eilig, möglichst geräuschlos und unfair?

Die Informationen des folgenden Beitrags „Schadensregulierung durch DEA – Eilig, möglichst geräuschlos und unfair?“ wurden von unserer Nachbar-BI „Flecken Langwedel gegen Gasbohren“ bereitgestellt.
Quelle: www.bi-langwedel.de/index.php/aktuelles

Derzeit bemüht sich die Deutsche Erdöl AG (DEA), Schäden aus dem Erdbeben vom 22. April möglichst zügig zu regeln und hat bereits erste Regulierungsangebote gemacht. Mitarbeiter der DEA haben den Geschädigten dabei eine so genannte Abfindungserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Und die hat es bei näherer Betrachtung in sich.

Wörtlich heißt es in der Abfindungserklärung:

„Gegen Zahlung von EUR …. Durch die DEA Deutsche Erdöl AG … erkläre(n) ich mich/wir uns auch für eventuelle Rechtsnachfolger hinsichtlich aller Ansprüche aus Anlass ‚Erdstoß vom 22.04.2016‘ (handschriftlich eingefügt) gegen die obige Firma und die von ihr Beauftragen für abgefunden.“

Hierbei handelt es sich, wie Rechtsanwalt Gero Landzettel, Sprecher Bürgerinitiative „Langwedel gegen Gasbohren“ ausführt, rechtlich eindeutig um eine umfassende und abschließende Abfindungserklärung. Diese schließt die Geltendmachung und Regulierung weiterer Ansprüche aus, beziehungsweise sie stellt sie in das Belieben der DEA.

Die DEA spricht von einem Missverständnis. DEA-Betriebsleiter Mike Schreiter teilte via Pressemitteilung anlässlich der Bürgergespräche in Walle mit:

„Auch wenn ein Schaden bereits einvernehmlich geregelt wurde, können Betroffene weitere Schäden melden und DEA wird den Regulierungsprozess erneut in Gang setzen.“

Gero Landzettel wies daraufhin die DEA schriftlich darauf hin, dass ein eindeutiger Widerspruch zwischen dieser Erklärung und dem Wortlaut der Abfindungserklärung bestehe.

Die Reaktion der DEA:

Eine solche Folge sei „weder intendiert noch kommuniziert worden und die von Rechtsanwalt Landzettel vertretene Auffassung eine Fehlauslegung“. Gleichzeitig teilte die DEA mit, sie habe „die Vereinbarung überarbeitet, so dass kein Raum mehr für Fehlauslegungen gegeben ist“. Den Wortlaut der geänderten Vereinbarung gab die DEA jedoch nicht bekannt.

Dazu Gero Landzettel: „Von einer Fehlauslegung kann keine Rede sein. Bis der geänderte Wortlaut vorliegt, müssen wir davon ausgehen, dass Geschädigte im Zweifel auf Schäden sitzenbleiben, denn entscheidend ist allein die schriftliche Vereinbarung“.

Deshalb raten die Bürgerinitiativen nach wie vor dazu, Ruhe zu bewahren und ein Regulierungsangebot durch die DEA genau zu prüfen. Hierbei ist auch keine besondere Eile geboten. „Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Niemand ist gezwungen, unter vermeintlichem Zeitdruck vorschnelle Entscheidungen zu treffen“, so Rechtsanwalt Gero Landzettel.